Wie sind die Kündigungsfristen und wann werden die Beiträge eingezogen?

 

Aufnahmegebühren und Beiträge werden im SEPA-Lastschrift-verfahren eingezogen. Die Beiträge werden vom Verein unter Angabe der Gläubiger-ID DE18TGS00000142429 und der Mitgliedsnummer als Mandatsreferenz eingezogen. Datum des Einzugs ist bei ...

  • jährlicher Zahlungsweise der 28. Februar
  • halbjährlicher Zahlungsweise der 28. Februar und der 31. August
  • vierteljähriger Zahlungsweise der 28. Februar, der 31. Mai, der 31. August und der 30. November

Der Zusatzmonatsbeitrag ist zu jedem Monatsende kündbar, der Vereinsbeitrag ist zum jeweiligen Quartalsjahresende kündbar.